Willkommen auf der Webseite des TUI Agenturservice

Durch Ausfüllen und Absenden dieses Fragebogens stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Agentur.

Stammdaten
(Die angegebene E-Mail - Adresse wird zur Übersendung von Antragsinformationen, Nachrichten, Weisungen und Verkaufsinformationen genutzt.)
(Persönliche E-Mail des Inhabers/Geschäftsführers für vertrauliche Informationen.)
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Welche Agenturen sind in Ihrer Betriebstelle gemeldet? Bitte ergänzen Sie folgende Angaben: 
 
 
 
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Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Der Beitritt zum Bankabbuchungsverfahren sowie ein deutsches Bankkonto sind obligatorisch.

Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt im Direktinkassoverfahren. Für Programmteile, die nicht im Direktinkassoverfahren zwischen TUI und dem Kunden abgewickelt werden können (z.B. Gruppenreisen, Zahlungen des Kunden an die Vertretung etc.), wird im Agenturinkassoverfahren abgerechnet. Hierfür ist die Gestellung einer unbefristeten Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) erforderlich.

Die Höhe dieser Sicherheitsleistung ist durch die Ortsgröße am Sitz der jeweiligen Betriebsstelle bestimmt und beträgt im Regelfall bei einer Ortsgröße:

■ bis 10.000 Einwohner 10.000 € ■ 10.001–20.000 Einwohner 15.000 € ■ 20.001–50.000 Einwohner 20.000 € ■ 50.001–100.000 Einwohner 25.000 € ■ über 100.000 Einwohner 30.000 €

Die Zuordnung der Betriebsstelle zu einem Ort ist die erste Ortsbezeichnung gemäß dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes. Die Original-Bürgschaftsurkunde ist uns mit den Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Für Agenturen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die Gestellung einer unbefristeten Bankbürgschaft in Höhe von 30.000 € erforderlich.

Erklärungen
Die Agentur ermächtigt die TUI Deutschland GmbH (TUI) erstmals vor Abschluss des Agenturvertrages, sodann in regelmäßigen Abständen während der Dauer des Vertragsverhältnisses, zwecks Überprüfung der Bonität der Agentur, der sie führenden Personen und/oder der Gesellschafter Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien (Verband der Vereine Creditreform e.V., Bürgel Wirtschaftsinformatioen GmbH & Co. KG) einzuholen. Zu diesem Zweck wird TUI folgende Informationen an die Auskunfteien übermitteln: Firma und Sitz der Gesellschaft, Inhaber und Geschäftsführer des Unternehmens. Die jeweilige Übermittlung erfolgt nur soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der TUI erforderlich ist und kein Grund zu der Annnahme besteht, dass schutzwürdige Belange des vorgenannten Personen-kreises beeinträchtigt werden. Die Auskunfteien speichern und verarbeiten Daten über die von TUI veranlasste Prüfung.

Der Abschluss des Agenturvertrages steht unter Vorbehalt, dass die Bonitätsprüfung des vorgenannten Personenkreises zu einem für TUI positiven Ergebnis führt.
Für die Bearbeitung ihres Antrages ist es notwendig, dass Sie persönliche Daten bekannt geben. Diese Daten werden gespeichert und verarbeitet, soweit diese zum Zwecke zur Erlangung eines Agenturantrages notwendig ist. Die TUI Deutschland GmbH sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne unter datenschutz@tui.de an uns wenden.
Bemerkungen
Weitere Hinweise
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