Durch Ausfüllen und Absenden dieses Fragebogens stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Agentur.
Der Beitritt zum Bankabbuchungsverfahren sowie ein deutsches Bankkonto sind obligatorisch.
Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt im Direktinkassoverfahren. Für Programmteile, die nicht im Direktinkassoverfahren zwischen TUI und dem Kunden abgewickelt werden können (z.B. Gruppenreisen, Zahlungen des Kunden an die Vertretung etc.), wird im Agenturinkassoverfahren abgerechnet. Hierfür ist die Gestellung einer unbefristeten Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) erforderlich.
Die Höhe dieser Sicherheitsleistung ist durch die Ortsgröße am Sitz der jeweiligen Betriebsstelle bestimmt und beträgt im Regelfall bei einer Ortsgröße:
■ bis 10.000 Einwohner 10.000 € ■ 10.001–20.000 Einwohner 15.000 € ■ 20.001–50.000 Einwohner 20.000 € ■ 50.001–100.000 Einwohner 25.000 € ■ über 100.000 Einwohner 30.000 €
Die Zuordnung der Betriebsstelle zu einem Ort ist die erste Ortsbezeichnung gemäß dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes. Die Original-Bürgschaftsurkunde ist uns mit den Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Für Agenturen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die Gestellung einer unbefristeten Bankbürgschaft in Höhe von 30.000 € erforderlich.